Stieven Degen
von der Handwerkskammer Karlsruhe
öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk
Fachgebiet: Gas- und Wasserinstallation
Der erste Schritt dazu kann die Anhörung eines Sachverständigen sein.
Da die Bezeichnung "Sachverständiger" in Deutschland rechtlich nicht geschützt ist, kann sich jeder als "Sachverständiger" bezeichnen. Um aber echte Experten eines Sachgebietes auszuweisen, gibt es die öffentliche Bestellung und Vereidigung. Die Tätigkeit ist nicht auf die bestellende Körperschaft, z.B. Handwerkskammer Karlsruhe, beschränkt; die Tätigkeit kann bundesweit erfolgen.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus und werden darauf vereidigt, dass sie unparteiisch und unabhängig handeln. Die Sachverständigen erstellen Ihre Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen, unabhängig jeglicher Interessenkonflikte. Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.
Es steht Ihnen frei, für welchen Sachverständigen Sie sich entscheiden.
Ein öffentlich bestellter Sachverständiger erkennt man u.a. an seinem Ausweis und seinem Rundstempel, den nur ein öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger haben darf (Originalgröße: 43).
Aufgaben des Sachverständigen:
1. Erstellung eines Privatgutachtens:
Bei einem Privatgutachten wird der Sachverständige von einer Privatperson/Firma beauftragt. Dabei wird ein Vertrag zwischen Auftraggeber und öbuv. Sachverständiger geschlossen, aus dem möglichst genau die Aufgabenstellung für den Gutachter hervorgeht. Dies könnte z.B. die Frage sein:
"Sind die Abwasserrohre ausreichend dimensioniert?"
Privatgutachten dienen häufig zur Klärung von Unklarheiten zwischen Bauherrn und dem ausführenden Handwerker und dienen auch zur Beweissicherung.
In Streitfällen, die möglichst verhindert werden sollten, kann ein Privatgutachten als Grundlage einer Klage dienen.
2. Erstellung eines Gerichtsgutachtens:
Eine Aufgabe des Sachverständigen ist die Beurteilung von Handwerksleistungen im Auftrag der Gerichte. Dabei steht der öbuv. Sachverständige dem Richter als fachkundiger Helfer zur Seite.
Hier wird der Sachverständige von den Gerichten beauftragt.
Im Gerichtsverfahren sollen nach den Prozessordnungen nur öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt werden.
3. Hilfe bei der Bauabnahme:
Oft fühlen sich Bauherren überfordert, wenn sie die Leistungen eines Installateurs oder Heizungsbauers abnehmen sollen. Der Bauherr kann nicht immer beurteilen, ob die ausgeführten Arbeiten dem Bauvertrag und den technischen Regeln entsprechen oder nicht.
Wann kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?
Immer, wenn eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand (Istzustand) eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll.
Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Deshalb bietet es oft die Grundlage für eine gütliche außergerichtliche Einigung.
Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen außergerichtlich schnell und verbindlich entscheiden.